Die Hauptzeit zum Schneiden von Hecken, Sträuchern und Co. ist vom 1.Oktober bis einschließlich dem letzten Tag im Februar. Hier sind nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz größere Eingriffe bei Sträuchern und Hecken erlaubt. Ab dem 1.März beginnt bei uns die Brutzeit der Vögel und ein radikaler Heckenschnitt darf nicht mehr vorgenommen werden. Pflege-, Form- und Zuwachsschnitte, sowie Eingriffe zur Verkehrssicherung bleiben weiterhin erlaubt. Heckenstrukturen nehmen einen wichtigen Platz in unserer Umwelt ein und bieten unzähligen Vögeln, Insekten und kleinen Säugetieren einen wertvollen Lebensraum. Zusätzlich sind sie ein schicker Sichtschutz und ein beliebtes Strukturelement im Garten. Jetzt, im ausgehenden Winter, beginnenden Frühling ist der ideale Zeitpunkt um Hecken zu pflanzen!